Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qymatix Solutions GmbH für das Überlassen der Qymatix Predictive Sales Software für die Nutzung über das Internet inklusive nötiger Dienstleistungen und Beratung." font_container="tag:h2|text_align:center" use_theme_fonts="yes" el_class="full-width"]

Gültig ab 01.05.2023

[vc_custom_heading text="1. Allgemeines / Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Qymatix Predictive Sales Software-as-a-Service (im Folgenden „Qymatix“ oder „die Software“), Dienstleistungen, inklusive Beratungsdienstleistungen, Qymatix Academy oder sonstige Geschäfte der Firma Qymatix Solutions GmbH, Karlsruhe („Provider“) mit Kunden. 

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Provider ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  Die AGBs finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 

c) Durch die Nutzung der Qymatix-Dienste, den Besuch der Qymatix-Website oder das Klicken auf eine spezielle Checkbox wird dieser Vereinbarung im Auftrag eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person im Sinne des § 14 BGB zugestimmt. Mit der Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass die Verwendung von Qymatix nur einer kommerziellen oder unabhängigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Qymatix ist nicht für den Endverbraucher bestimmt. 

d) Diese Bedingungen gelten auch für die Nutzung unseres webbasierten Schulungsprogramms, genannt “Qymatix Academy”. 

e) Qymatix-Mitarbeiter können von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, Zusatzvereinbarungen, Individualverträge oder Zusicherungen treffen, sofern diese schriftlich von einem Qymatix-Geschäftsführer oder Prokuristen bestätigt werden. 

f)Direkte Konkurrenten dürfen die Software nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Qymatix benutzen. Darüber hinaus dürfen sie Qymatix nicht zum Zwecke der Überwachung der Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder für andere Benchmark- oder Wettbewerbszwecke nutzen.  

g)  Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig, nicht vollstreckbar oder als im Widerspruch zu den Gesetzen einer Gerichtsbarkeit stehend erachtet werden, bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.  

h) Die gleichen AGB gelten auch für Versionen der Software, die der Nutzer herunterladen kann. 

i) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf  https://qymatix.de/de/software-dokumentation/.

2. Vertragsschluss / Besondere Bestimmungen

a) Angebote des Providers sind freibleibend. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch den Provider als Fix-Termin bestätigt wurden. Mit seiner Bestellung bzw. seinem Auftrag erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen.

b) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB betrachtet wird, hat der Provider das Recht, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot gem. § 147 Abs. 2 BGB anzunehmen. 

c) Alle unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Preiserhöhungen bei Dauerschuldverhältnissen erstmals nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und danach höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten um maximal 15 % zulässig. Sie werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden und beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % gegenüber dem bisherigen Preisniveau, kann der Nutzer den jeweiligen Einzelvertrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntgabe der beabsichtigten Erhöhung außerordentlich kündigen. Für die Restlaufzeit gelten die Bedingungen vor der Erhöhung unverändert fort.

3. Bereitstellung von Qymatix und Speicherplatz für Anwendungsdaten

a) Der Provider hält ab dem Beginn des Vertrages auf einem von ihm betriebenen Server die Software Qymatix in der jeweils von ihm freigegebenen Version sowie Speicherplatz zum Ablegen der Anwendungsdaten des Kunden zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Servers zu seiner alleinigen Nutzung, sondern der Provider kann bei Trennung der Datenbestände im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Servers, diesen einer Vielzahl von Kunden gleichzeitig zur Nutzung überlassen. Qymatix gewährt dem Kunden damit ein persönliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, diese Software zu nutzen.

b) Der Provider übermittelt dem Kunden für den von ihm bei der Erstbestellung bestellten Erstbenutzer, Benutzernamen und Benutzerpasswort. Das Kennwort ist vom Kunden unverzüglich in ein nur ihm bekanntes Kennwort zu ändern. Nach der Erstbestellung kann der Kunde weitere Benutzer selbst kostenpflichtig anlegen.

c) Die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist auch für alle Aktivitäten verantwortlich, die in seinem Konto ausgeführt werden. Qymatix haftet nicht für Verluste oder Schäden, die auf die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zurückzuführen sind. Eine Person oder juristische Person darf nicht mehr als ein Konto für kostenlose Probezwecke unterhalten. Kunden dürfen Qymatix nur zu rechtmäßigen Zwecken aufrufen und nutzen. Kunden müssen Qymatix unverzüglich über jede Verletzung der Sicherheit oder unbefugte Nutzung eines Kontos unter info@qymatix.com informieren. Nutzer müssen Qymatix einen vollständigen legalen Namen, eine gültige E-Mail-Adresse und alle anderen während des Anmeldevorgangs angeforderten Informationen zur Verfügung stellen.

d) Der Kunde benötigt für den Zugriff auf Qymatix eine Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser der Typen Firefox oder Google Chrome. Andere Browser wie Safari, Internet Explorer und Microsoft Edge werden möglicherweise nicht beständig unterstützt.

e) Der Speicherplatz ist auf 1 GB beschränkt. Die Speicherung ist für alle Qymatix-Nutzer enthalten und sollte niemals die Kapazität überschreiten, die für die Verwendung von Qymatix Predictive Sales Software benötigt wird. Sollte ein Konto mehr als den zugelassenen Speicherplatz benötigen (1 GB), wird Qymatix den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden dieser Situation informieren.

f) Die Nutzer stellen dem Anbieter Daten für Analysen und Prognosen zur Verfügung („Input“) und erhalten vom Anbieter verarbeitete Ergebnisse („Output“). Sie sind Eigentümer des Inputs und Qymatix überträgt Ihnen alle Rechte am Output, so dass Sie diesen für jeden Zweck verwenden können, solange Sie diese Bedingungen einhalten. Qymatix darf den Input und den Output zur Verbesserung, Wartung und Korrektur der Software verwenden. Qymatix bemüht sich um Genauigkeit, aber aufgrund der Natur des maschinellen Lernens ist es möglich, dass einige Ergebnisse nicht immer der Realität entsprechen. Es ist wichtig, die Genauigkeit zu bewerten, und in einigen Fällen kann eine menschliche Überprüfung hilfreich sein.

g)Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist das Recht zur Weiterveräußerung und Weitervermietung gemäß der AGB Allgemein beschränkt. 

4. Verfügbarkeit von Qymatix und Zugriff auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

a) Der Provider schuldet eine Verfügbarkeit von Qymatix und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet des Rechenzentrums, in dem die Server bereitgehalten werden) von 99 % je Vertragsjahr. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

b) Die Anwendung und / oder die Anwendungsdaten sind nicht verfügbar bei:

(aa) Störungen an nicht vom Provider oder seinen Erfüllungsgehilfen bereitgestellten Teilen der für die Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets; 

(bb) Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Provider oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;

(cc) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des Servers und / oder der Anwendung zu nutzungsarmen Zeiten Montag bis Freitag zwischen 19 und 7 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen. 

(dd) Nichtverfügbarkeiten von Kundendaten und / oder Verkaufstransaktionen zur Analyse, die der Kunde zu Verfügung gestellt haben sollte. 

 

c) Störungsmeldungen erfolgen schriftlich im Rahmen eines vom Provider zur Verfügung gestellten Ticketsystems: https://qymatix.de/de/qymatix-support-contact/

Für den Fall von Mängeln an der vom Provider geschuldeten Leistungen vereinbaren die Parteien folgende Fehlerklassen:

Fehlerklasse 1: Mängel, die jegliche Nutzung der Software unmöglich machen. Die Software ist entweder überhaupt nicht lauffähig oder bricht ihre Funktion willkürlich ab.
Fehlerkasse 2: Mängel, welche die Nutzung der Software wesentlich erschweren, ohne sie unmöglich zu machen.
Fehlerklasse 3: Mängel, welche die Nutzung der Software nicht wesentlich erschweren.

Sobald der Provider von einem Mangel Kenntnis hat, wird er diesen nach seinem Ermessen in die vorstehenden Fehlerklassen einordnen. Er wird sodann in Abhängigkeit, welche Fehlerklasse vorliegt, folgende Maßnahmen ergreifen:

Fehlerklasse 1: Unverzügliche Aufnahme der Arbeiten zur Behebung des Mangels während der Arbeitszeiten unter Nutzung aller dem Provider verfügbaren Ressourcen, soweit wirtschaftlich zumutbar.
Fehlerklasse 2: Unverzügliche Aufnahme der Arbeiten zur Behebung des Mangels während der Arbeitszeiten.
Fehlerklasse 3: Behebung des Mangels im üblichen Geschäftsgang in angemessener Frist.

5. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

Kommt der Provider den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:

a) Gerät der Provider mit der betriebsfähigen erstmaligen Bereitstellung von Qymatix in Verzug, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Qymatix erstmalig zur Verfügung stellt.

b) Kommt der Provider nach betriebsfähiger Bereitstellung von Qymatix und / oder der Anwendungsdaten den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach und ist die in Ziffer 4 vereinbarte Verfügbarkeit für das Vertragsjahr unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und / oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang und / oder der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Hat der Provider diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend machen. 

c)Ist eine Nutzung von Qymatix und / oder der Anwendungsdaten gem. lit c) nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen, nachdem der Provider vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. 

d) Der Provider hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Provider nicht angezeigt, so hat er im Streitfalle zu beweisen, dass der Provider anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.   

6. Nutzungsrechte des Kunden an Qymatix, Rechte des Providers bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

a)Der Kunde erhält an Qymatix einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte. 

b)Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung von Qymatix unter Verwendung der Benutzerkennungen und / oder Passwörter des Kunden durch Unbefugte zu verhindern. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und / oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Dies schließt auch die so genannten Tokens mit ein, die der Provider für den Kunden generiert. 

c)Im Fall eines Missbrauchs der ihm überlassenen Benutzerkennungen und / oder Passwörter trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er diesen Missbrauch nicht zu vertreten hat.  

d)Der Kunde haftet dafür, dass die Qymatix Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet wird.  

e)Der Kunde wird die Möglichkeit von Qymatix zum Versand von Emails, Fax oder Post nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nutzen und insb. keine sog. SPAM-Email-Nachrichten versenden. Ein Verstoß hiergegen gilt als wichtige Vertragsverletzung, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. 

f)Verletzt der Kunde die vorstehenden Regelungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern es dem Provider zumutbar ist, hat er den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. 

g)Verstößt der Kunde gegen vorstehenden Absatz d) ist der Provider berechtigt, die dadurch betroffenen Daten und / oder Anwendungsdaten unverzüglich zu löschen. 

h)Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. 

i)Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages geltend machen. 

7. Entgelt

a) Die für den jeweiligen Leistungszeitraum vereinbarte Vergütung ist stets für die gesamte Laufzeit in voller Höhe fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Rechnungen werden zu Beginn der Laufzeit ausgestellt und sind innerhalb von zehn Tagen nach Eingang beim Nutzer zu zahlen.

b) Der Provider ist berechtigt, die Vergütung jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von drei Kalendermonaten zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches binnen vier Wochen nach Zugang der Information über die Preiserhöhung auszuüben ist. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Provider den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

c) Erteilte Aufträge sind verbindlich und nicht auf andere Kunden übertragbar. Unterscheiden sich Kunden und Benutzer (z. B. wenn eine Agentur im Namen eines Kunden eine Bestellung ausführt), müssen beide Adressen benannt werden, damit eine andere Form der Rechnung ausgegeben werden kann.

d) Für jede Zahlung werden Steuern in Bezug auf Ihren Standort erhoben und auf jeder Rechnung angezeigt. Kunden außerhalb der Europäischen Union werden keine zusätzlichen Steuern berechnet, es sei denn, zukünftige Änderungen in den Gesetzen Ihres Landes zwingen Qymatix dazu. Kunden innerhalb der Europäischen Union, aber außerhalb Deutschlands, werden mit deutschen Steuern belastet, es sei denn, sie geben uns ihre innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikations-nummer. Kunden stimmen zu, Qymatix vollständige und genaue Rechnungsinformationen zur Verfügung zu stellen.

e) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnen wir Verzugszinsen für die ausstehende Zahlung in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem nach Basiszinssatz nach § 288 BGB. Verzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ein. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet

a) nicht in Programme, die von dem Provider betrieben werden, außerhalb der gewöhnlichen Nutzung einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Providers unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern; 

b) den Provider von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Qymatix durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Qymatix verbunden sind; 

c) seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten; 

d) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er bei Nutzung von Qymatix personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; 

e) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen; 

f) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an Qymatix, dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung und / oder ein Mitverschulden dar. Soweit der Provider infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat; 

g) seine in Qymatix gespeicherten Daten entsprechend der Bedeutung der Daten zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen; 

h)das Kopieren, Ändern, Vertreiben, Verkaufen oder Verleasen eines Teils der Software, sowie das Rückentwickeln des Quellcodes der Software durch Reverse Engineering oder der Versuch, diesen zu extrahieren, es sei denn, diese Beschränkungen sind gesetzlich verboten. 

9. Haftung, Haftungsgrenzen, Verjährung von Ansprüchen

a) Die Parteien haften einander bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

b) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentlich gelten solche Pflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann und welche gerade der Erreichung der Ziele dieses Vertrages dienen. Insoweit ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch auf 1.000 Euro pro Schadensfall und 5.000 Euro je Vertragsjahr, beschränkt.

c) Die verschuldensunabhängige Haftung durch Qymatix auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist im Übrigen ausgeschlossen.

d) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

e) Haftungs- und Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz

Falls erforderlich und je nach Art der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten, schließen die Parteien ergänzend einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten ab.

11. Laufzeit & Kündigung

a) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, sofern in unserem Angebot und Ihrer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben.

b) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung der bei der Bestellung vereinbarten Mindestlaufzeit mit der vereinbarten Frist in Schrift- oder Textform gekündigt werden. Nicht gekündigte Verträge innerhalb der 3-monatigen Kündigungsfrist verlängern sich automatisch um den gleichen Leistungszeitraum.

12. Beratungsleistungen

a) Qymatix kann Beratungsdienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere in der Vertriebsoptimierung und der Implementierung von Qymatix-Tools anbieten. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in einem jeweiligen Vertrag individuell bestimmen.

b) Qymatix führt keine Rechts- und / oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und / oder Steuerberater zu konsultieren. 

c) Die vom Provider erbrachten Beratungs- und Serviceleistungen werden nach Zeitaufwand, ggf. als Festkosten, vergütet.

d) Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Provider-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Dazu gehört das Warten auf Daten, Antworten oder Besprechungstermine während der Implementierungsservices. Der Provider wird versuchen, seine Ressourcen auf die Wartezeit anzupassen und diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt von Fall zu Fall anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Anbieter vor, seine Leistungen nach Vereinbarung in Rechnung erneut zu stellen.

e) Falls erforderlich und vereinbart, sind die Materialkosten gesondert zu vergüten.

f) Reisekosten und Spesen, welche Qymatix ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von Qymatix zu zahlen hat, können dem Kunden weiterberechnet werden, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet.

13. Referenzvereinbarung

Mit der Registrierung bei Qymatix SaaS oder nach Erhalt der Qymatix-Dienste in irgendeiner Form erteilt der Kunde Qymatix die Erlaubnis, den Firmennamen und das Logo für Marketing- und Verkaufsförderungszwecke als Referenz zu verwenden und öffentlich zu präsentieren.

Zu diesem Zweck erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Qymatix den Firmennamen und / oder das Firmenlogo sowie die damit verbundene Zusammenarbeit zu Zwecken der Werbung, des Marketings und der Verkaufsförderung als Referenz veröffentlichen darf, insbesondere in folgender Weise: 

– Verwendung des vollständigen Firmennamens und / oder Logos und / oder der Marke des Kunden– Öffentliche Präsentation des Referenzprojekts in Referenzberichten, Broschüren, Präsentationen und im Internet
– Veröffentlichung des Referenzprojekts in der Presse, einschließlich aller Medien mit breiter Öffentlichkeitswirkung, einschließlich Zeitungen, Fernsehen und Radio
– Präsentation des Referenzprojekts auf Messen und Veranstaltungen
– Veröffentlichung positiver Aussagen des Referenzkunden über Qymatix und seine Produkte (sog. Testimonials)

Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

14. Ergänzende Geschäftsbedingungen für die “Qymatix Academy”

a) Die Anmeldung muss per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmer an Online-Kursen akzeptiert. Eine Stornierung, Umbuchung oder Ersatzteilnehmender von Teilnehmern sind nicht möglich.

b) Die digitalen Schulungsunterlagen, Übungen und Fallstudien sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch eingeräumt. Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art durch die Teilnehmer sind untersagt. Die Online-Kurse dürfen nur von dem angemeldeten Teilnehmer genutzt werden.

c) Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Urheberrecht zu beachten und die digitalen Schulungsunterlagen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung für den eigenen individuellen Gebrauch zu nutzen. Jede missbräuchliche Verwendung kann rechtlich verfolgt werden.

15. Schlussbestimmungen

a) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

b) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

c) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.

d) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Gericht.

Qymatix Solutions GmbH
Haid-und-Neu-Strasse 7
76131 Karlsruhe
Deutschland

Phone +49 (0) 721 86016373
Telefax +49 (0) 721 174268
E-Mail info@qymatix.com

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Qymatix Bedingungen bis 30.04.2023

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Kunden mit Sitz in Deutschland. Allgemeine Geschäftsbedingungen für andere Länder finden Sie hier.