Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988 – Was Großhändler jetzt wissen müssen
Was bedeutet die Produktsicherheitsverordnung 2024 (GPSR) für B2B-Großhandelsunternehmen?
In der Welt des B2B-Fachgroßhandels sind die Herausforderungen oft so vielfältig wie das Produktportfolio. Mit mehr als 20.000 Artikeln auf Lager und tausenden Kunden, die täglich bedient werden, steht der Großhandel in Deutschland unter einem enormen Druck.
Nun kommt ein weiterer Faktor hinzu, der kaum zu ignorieren ist: Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU, VO (EU) 2023/988, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Während sich viele fragen, inwieweit das für ihr Geschäft relevant ist, gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Richtlinie? Welche Produkte sind betroffen? Und was müssen Sie tun, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Dieser Artikel erklärt, was Sie wissen müssen und warum Handeln besser ist als Abwarten. Bitte verstehen Sie meine Artikel nicht als Rechtsberatung, sondern als freundliche Information von allgemeinem Interesse.
Die neue Norm umfasst auch Software.
Auf welche Produkte findet die Verordnung im Allgemeinen Anwendung?
Erstens: Keine Panik. Es gibt nichts Neues im EU-Produktrecht, nur einige Ergänzungen und Änderungen. Zweitens: Wenn Sie in der EU ansässig sind, sind diese neuen Regelungen im Allgemeinen eine gute Nachricht für Sie, da sie die Wettbewerbsbedingungen mit Händlern außerhalb der EU angleichen.
Die Produktsicherheitsverordnung gilt für alle Produkte, die direkt oder indirekt Verbraucher erreichen können. Dazu gehören nicht nur klassische Verbraucherprodukte wie Elektrogeräte oder Spielzeug, sondern auch digitale Produkte wie Software. Das heißt, auch wir mussten erst einmal überprüfen, ob und inwieweit die neue Verordnung auch unsere Software betrifft. Danke an unsere Kunden an dieser Stelle für den Wecker.
Produkte, die ausschließlich zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind (z.B. Baumaschinen oder Produktionsanlagen), fallen nicht unter die Verordnung. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung sind auch einige andere Produkte, wie z.B. Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel. Darüber hinaus gelten für EU-harmonisierte Produkte (z.B. Spielzeug) besondere Regelungen.
Interessant ist, dass auch digitale Dienstleistungen, die ein Produkt in seiner Funktion unterstützen, wie z.B. Software-Updates, in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um der Realität moderner vernetzter Geräte gerecht zu werden. Fabian Fechner, Vertreter der Miele AG aus dem EU-Office, einem deutschen Hersteller von Haushalts- und Gewerbegeräten mit Sitz in Gütersloh, betonte, dass bereits die unvollständige Vorlage von Unterlagen im Prozess dazu führen könne, dass Unternehmen allein aufgrund einer Vermutung den Prozess verlieren könnten, obwohl kein Produktfehler vorliege.
Zudem, so Fechner, bestehe die Gefahr, dass Kläger in firmeninternen Unterlagen recherchieren und es sei fraglich, ob der Schutz von Geschäftsunterlagen in der Praxis funktioniere. Auch die Verpflichtung zur permanenten Überwachung einer Software und die Update-Pflicht, für die je nach Produkt unterschiedliche Fristen gelten, stellten die Unternehmen vor enorme und kostenintensive Herausforderungen. Auch für den Fachgroßhandel ist das Thema kein Ponyhof.
Was müssen Fachgroßhändler zu ihren Produkten angeben?
Großhändler sind betroffen, auch wenn sie nur oder überwiegend im stationären Handel tätig sind. Die Produktsicherheitsverordnung sieht Pflichten für Händler vor und unterscheidet nicht danach, ob ein Händler nur stationär oder online tätig ist. Besonders zu beachten sind Situationen, in denen Sie als B2B-Großhändler sporadisch an Endverbraucher verkaufen.
Wie bereits erwähnt, sind die meisten dieser Punkte nicht neu, aber es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen:
Eine der wichtigsten Anforderungen der Verordnung ist die Transparenz. Wenn Sie in die Haftungskette hineingezogen werden (ein B2B-Kunde von Ihnen, ein Elektroinstallateur, verursacht einen Unfall mit einem bei Ihnen gekauften Produkt – der Endverbraucher möchte wissen, ob das Produkt sicher installiert wurde), könnte sich diese an Sie wenden.
Als Händler sind Sie für den Besitz und die Weitergabe folgender Informationen über alle Ihre Produkte verantwortlich:
1. Sicherheits- und Warnhinweise gut sichtbar und in einer verständlichen Sprache angebracht sind.
2. Herstellerangaben vollständig sichtbar sind, einschließlich Name, Adresse und E-Mail-Kontakt.
3. Produkte klar gekennzeichnet sind, etwa mit Typen- oder Seriennummern.
Bei Importprodukten ist ein in der EU ansässiger Vertreter anzugeben, der die Verantwortung übernimmt – Sie? Wichtig: Auch Online-Angebote müssen diese Angaben enthalten. Verweise auf externe Links oder Dokumente reichen nicht aus.
Denken Sie auch daran, dass dies eine gute Nachricht für Online-Händler sein kann! Mit den neuen Regeln werden die Wettbewerbsbedingungen beispielsweise für chinesische Einzelhändler deutlich angeglichen.
Welche spezifischen Produkte fallen unter die Produktsicherheitsverordnung?
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt für alle Produkte, die für Verbraucher in der Europäischen Union bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie über traditionelle Handelskanäle oder online angeboten werden. Dazu gehören insbesondere:
1. Physische Verbrauchsgüter wie Haushaltsgeräte, Elektronik, Spielzeug und Sportartikel. PSA gehört sicherlich auch dazu.
2. Produkte mit digitalen Komponenten wie Smart-Home-Geräte, Wearables oder mit Hardware gekoppelte Software.
3. Importierte Produkte, die von außerhalb der EU eingeführt werden und die Sicherheit der Verbraucher beeinträchtigen könnten.
4. Produkte mit digitaler Funktionalität, die regelmäßige Updates oder Online-Dienste erfordern, um ihre Sicherheit oder Leistung zu gewährleisten.
Ausgenommen von der Verordnung sind streng regulierte Bereiche wie Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebens- und Futtermittel sowie Produkte, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind, es sei denn, sie können Verbraucher indirekt betreffen.
Wenn Sie detailliertere Informationen oder konkrete Beispiele aus den Verordnungen benötigen, finden Sie den Link unten.
Was bedeutet das für Großhandelsunternehmen jetzt?
Die Mehrheit der Großhandelsunternehmen in Deutschland hält sich wahrscheinlich bereits an die Produktvorschriften. Großhändler sollten dies jedoch jetzt überprüfen, da die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 einige Änderungen in Bezug auf die Verantwortung und Haftung für Produkte einführt, die den Verbraucher erreichen. Mit der Verordnung wird auch die Haftungskette erweitert. Sie umfasst nun auch Software und Änderungen an Produkten. Das bedeutet, dass Großhändler haftbar gemacht werden können, wenn sie fehlerhafte Produkte vertreiben, unabhängig davon, ob sie Hersteller sind. Dies gilt insbesondere für Waren, die aus Drittländern eingeführt werden.
Die Produktsicherheitsverordnung wird nicht nur die Compliance-Anforderungen erhöhen, sondern auch die Haftungsketten neu definieren. Jeder, der in der EU Produkte in Verkehr bringt, haftet potenziell, wenn ein Produkt Mängel aufweist und Schäden verursacht. Besonders kritisch wird es, wenn Herstellerangaben fehlen, Sicherheitsmängel nicht rechtzeitig erkannt werden oder Verbraucher nicht ausreichend informiert werden.
Die Verordnung stellt klar, dass Großhändler aktiv prüfen müssen, ob die von ihnen vertriebenen Produkte sicher sind. Frühzeitiges Handeln minimiert das Risiko von Klagen oder Versicherungsproblemen im Schadensfall.
Marktteilnehmer, die die Verordnung frühzeitig umsetzen, können sich einen Wettbewerbsvorteil sichern, indem sie sich als vertrauenswürdige Partner positionieren. Zögern kann hingegen dazu führen, dass Kunden und Partner lieber mit besser vorbereiteten Wettbewerbern zusammenarbeiten.
Durch proaktives Handeln können Großhändler nicht nur rechtliche und finanzielle Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken.
BERECHNEN SIE JETZT DEN ROI VON QYMATIX PREDICTIVE SALES SOFTWARE
Praktische Tipps für Großhändler
Was sollten Sie als B2B-Großhandelsunternehmen konkret wegen der Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988 beachten?
In erster Linie ist es wichtig, Produkte oder Produktgruppen mit den größten Risiken zu identifizieren. Diese könnten sein:
– Produkte, die Sie auch an B2C-Kunden verkaufen.
– Produkte, die Sie außerhalb der EU einkaufen.
– Produkte, die Sie selbst oder Ihr Großhandelsverband selbst labeln.
Wahrscheinlich sind Sie kurzfristig schon mit den meisten Produkten auf der sicheren Seite und Sie wären dazu in der Lage die geforderten Informationen im Ernstfall vorzulegen. Doch denken Sie auch an die Zukunft. Wir vermuten, dass der Wandel kommt und immer mehr Kunden von Ihnen werden in Zukunft auf Einfachheit & Transparenz achten. Ihre Kunden werden eher bei einem Großhandelsunternehmen kaufen, das die Sicherheitsinformationen einfach und transparent direkt zum Download anbietet. Deshalb empfehlen wir Ihnen schon heute damit anzufangen:
1. Prüfen Sie Ihr Portfolio: Überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Informationen auf Ihren Produkten vorhanden sind. Bei importierten Produkten sollten Sie sicherstellen, dass der Hersteller alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
2. Optimieren Sie Ihre Prozesse: Richten Sie interne Systeme zur kontinuierlichen Produktüberwachung ein. So können potenzielle Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt und behoben werden.
3. Schulen Sie Ihr Team: Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die neuen Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Qualitätskontrolle.
4. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Lieferanten auf die neue Verordnung vorbereitet sind. Passen Sie gegebenenfalls Ihre Verträge an.
5. Nutzen Sie Technologie: Softwarelösungen zur Datenanalyse können Ihnen dabei helfen, Ihr Produktportfolio auf der Basis bekannter Produktlinien (und Kunden?) zu optimieren, um zukünftige Risiken und Kosten zu minimieren.
6. Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben. Möglicherweise ist es auch an der Zeit, über diese Abdeckung nachzudenken und sie zu überprüfen.
Ein Blick in die Zukunft – Was noch?
Als Vater von drei Kindern und europäischer Verbraucher bin ich sehr froh über mehr Sicherheit. Als Freund und Partner von Großhändlern, Unternehmen und Komponentenherstellern spüre ich den Druck. Für Fachgroßhändler bedeutet dies: Wer vorbereitet ist, kann profitieren. Wer zögert, riskiert unnötige Komplikationen.
Die Produktsicherheitsverordnung zeigt, wohin die Reise geht: mehr Transparenz, mehr Verantwortung und mehr Verbraucherschutz. Für den Großhandel ist dies eine Chance, sich als verlässlicher Partner zu positionieren und sich langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern. Wichtig ist auch, nicht in Panik zu verfallen, sondern mit kühlem Kopf zu analysieren, ob und inwieweit Veränderungen notwendig sind.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, wenden Sie sich an Ihre Partner, Verbände und Experten.
Gewinnen auch Sie mit KI mehr Zeit für Ihren Vertrieb. (Achtung Werbung!) Kontaktieren Sie uns jetzt – Ihr Partner für Innovation und KI im B2B-Großhandel.
ICH MÖCHTE PREDICTIVE ANALYTICS FÜR DEN B2B-VERTRIEB
Literaturnachweis:
Produkthaftung – wen betrifft es und was ist zu beachten. Ratgeber – IHK München & Oberbayern